1. Allgemeine Mietbedingungen.
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen für die Anmietung eines Wohnmobils regeln die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters im Bereich der Anmietung eines Wohnmobils. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen integralen Bestandteil des Mietwagenvertrags dar und werden für die Parteien mit der Unterzeichnung des Wohnmobil-Mietvertrags verbindlich.
1.2. Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich die Anmietung eines Wohnmobils mit der im Übergabeprotokoll aufgeführten Zusatzausstattung.
1.3. Die Miete beginnt mit der Übergabe des Wohnmobils an den Mieter und der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls oder mit dem im Vertrag angegebenen Datum.
1.4. Das Liefer- und Abnahmeprotokoll muss von beiden Vertragsparteien ausgefüllt und unterzeichnet werden und ist dem Mietvertrag beigefügt.
1.5. Im Falle von, wenn das Fahrzeug steht, verstopft, versiegelt, vom Mieter aus irgendeinem Grund hinterlegt, beschlagnahmt oder anderweitig bewegungsunfähig gemacht werden, alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters, einschließlich Verlusten aus dem Mietvertrag, Kosten, die dem Vermieter für Rechtsanwälte entstehen, auch wenn ihr Eingreifen nicht zwingend erforderlich war.
1.6. Der Mieter kann nur Staatsbürger eines Landes sein, das zur Europäischen Union gehört, mit gültigen Dokumenten und einer Wohnadresse in der Europäischen Union
1.7. Die „Allgemeinen Mietbedingungen“ sind ab dem Datum der Buchungsbestätigung für beide Parteien verbindlich und Bestandteil des Mietvertrages.
2. Anforderungen an den Mieter und den Fahrer
2.1. Fahrer eines Wohnmobils kann der Mieter oder eine von ihm benannte Person sein, als Zweitfahrer in den Mietvertrag eingetreten ist. Der Wohnmobilfahrer muss abgeschlossen haben 28 Jahre alt sein und mindestens seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein 3 lat.
2.2. Am Tag der Vertragsunterzeichnung legt der Mieter eine Kopie zweier aktueller Ausweisdokumente mit Lichtbild zur Prüfung vor und fügt diese bei (Einer davon muss ein Führerschein sein), die für die Unterzeichnung des Mietvertrages erforderlich sind oder bei Unternehmen eine Kopie aus dem Landesgerichtsregister (Auszug aus dem Register) und zwei Ausweisdokumente der vertretungsberechtigten Person.
2.3. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anforderungen an den Fahrer verantwortlich.
2.4. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für etwaige Schäden, die während der Miete entstehen, sowie für Verhaltensweisen, die nicht den Mietbedingungen entsprechen, seitens aller Reiseteilnehmer, inklusive Fahrer.
2.5. Wird dasselbe Fahrzeug von mehreren Personen gemietet, so haften diese gesamtschuldnerisch.
2.6. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug im Falle eines Motorausfalls an seriösen Tankstellen aufzutanken und Zahlungsbelege aufzubewahren, wegen defektem Treibstoff. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann der Mieter für den daraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden.
3. Versicherung
3.1. Das Auto ist haftpflichtversichert, AM und NW. Mieter / Der Fahrer ist verpflichtet, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen strikt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung trägt der Mieter die volle Verantwortung für den hieraus entstehenden Schaden, Situationen im Besonderen, wenn dies dazu führen kann, dass der Versicherer die Zahlung einer Entschädigung verweigert.
3.2. Für etwaige Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter bis zur Höhe der hinterlegten Kaution
3.3. Die Haftung des Mieters ist in keiner Weise beschränkt, bei einem Schaden, der die erhaltene Entschädigung übersteigt, oder bei der Verweigerung der Leistung durch den Versicherer, insbesondere wenn:
- der Schaden durch rücksichtsloses Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursacht wird.
- Treiber, flüchtet vom Unfallort.
- Der Mieter meldete den Vorfall nicht der Polizei, es sei denn, dass die Mitteilung keinen Einfluss auf die Feststellung der Schadensursache oder des Schadensumfangs hat.
- Schäden entstehen durch verbotene Nutzung
- Der Schaden wurde durch einen unberechtigten Fahrer verursacht.
- Der Schaden entstand durch Missachtung der Abmessungen des Fahrzeugs (Höhe, Breite, Länge).
- Schäden entstehen durch Überladung
3.4 Für etwaige Schäden an den Reifen während der Mietzeit trägt der Mieter die volle Verantwortung, es sei denn, dass der Zustand der Reifen zum Zeitpunkt des Erhalts Anlass zu Beanstandungen gab (Profiltiefe unten 2 mm) , Im Falle eines Reifendefekts ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten zu reparieren, Sollte der Reifen nicht für eine Reparatur geeignet sein, wird der Mieter auf eigene Kosten einen neuen, baugleichen Reifen erwerben, und wenn der Kauf eines identischen Reifens nicht möglich ist, kauft zwei Reifen, damit laut Reglement die gleichen Reifen auf der Achse sind.
4. Reservierung, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
4.1. Reservierungen eines Wohnmobils können über das Buchungssystem auf der Website des Vermieters vorgenommen werden, durch den Erhalt einer E-Mail-Bestätigung der Buchung eines Wohnmobils.
4.2. Mietkosten/Mietgebühr (Wohnwagen) wird auf der Grundlage der aktuellen Preisliste des Vermieters ermittelt und besteht aus:
4.2.1. Vergütung für die Miete, berechnet nach der im Mietvertrag angegebenen Anzahl von Tagen,
4.2.2. Servicegebühr für die einmalige Ausstattung des Fahrzeugs mit einer vollen Gasflasche, Spezialflüssigkeiten und Toilettenpapier für die Toilette, volle Wassertanks, Lehren.
4.2.3. optionale Ausrüstung
4.2.4. Gebühr für die Überschreitung des durchschnittlichen Tageslimits 400 Kilometer/Tag in der Menge 0,80 PLN netto/km.
4.3. Der Leasingnehmer trägt die mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Betriebskosten, Mindest. Benzinpreis, Vignetten im Ausland und Mautgebühren für Autobahnen und Parkplätze, Kosten für Fähren und Überquerungen von Tunneln und Brücken, Kosten für Bußgelder und Strafen sowie die Beseitigung von Schäden, die der Mieter verursacht hat.
4.4. Um die Reservierung zu bestätigen, verwenden Sie das unter Punkt genannte Formular 4.1. , sollte drin sein 2 Tage nach der Einreichung ist eine Vorauszahlung in Höhe des bei der Reservierung berechneten Betrags zu leisten
4.5. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig und in der im Buchungsformular angegebenen Höhe geleistet, führt dies zur Ablehnung
4.6. spätestens am 30 Tage vor dem geplanten Datum der Abholung des Fahrzeugs durch den Mieter, Der Mietpreis soll durch eine Nachzahlung erhöht werden 100% der Gesamtbetrag der unter Punkt genannten Miete. 4.2.
4.7. Die Anzahlung in der im Buchungsformular angegebenen Höhe ist spätestens am Tag der Anmietung zu leisten, Bei Zahlung per Banküberweisung muss die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters vor Übergabe des Fahrzeugs erfolgen
4.8. Wenn die vollständige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, Dies kommt einem Verzicht auf die Anmietung eines Wohnmobils gleich.
4.9. Nach Unterzeichnung des Mietvertrages ist eine Änderung des Miettermins nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Wenn eine solche Änderung innerhalb einer kürzeren Frist erfolgen soll als 30 Tage ab dem vereinbarten Beginn der Mietzeit, kann nur auf Stornobasis erfolgen.
4.9.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Identität des Mieters zu überprüfen, Im Falle von Unregelmäßigkeiten hat er das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen / die Reservierung mit sofortiger Wirkung zu stornieren und die Strafverfolgungsbehörden über die Möglichkeit einer Straftat zu informieren.
5. Kaution
5.1. Der Mieter zahlt dem Vermieter eine Anzahlung in der im Buchungsformular angegebenen Höhe, zur Sicherung sämtlicher Forderungen und Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter, die sich aus der Vereinbarung ergeben, insbesondere:
5.1.1. bei Autodiebstahl und Totalschaden
5.1.2. Verlust von Schlüsseln oder der Fernbedienung der Autoalarmanlage,
5.1.3. Verlust der Zulassungsbescheinigung,
5.1.4. Schäden am Mietwagen,
5.1.5. Schäden im Autoinnenraum. beschädigte Polsterung
5.1.6. Rauchen von Tabak und Kerzen im Auto.
5.2. Bei Beschädigung der Mietgegenstände, Von der Kaution wird der Betrag abgezogen, der der Höhe des Schadens entspricht, oder der Betrag, der der Höhe des Verlusts des Anspruchs auf Reduzierung der Kfz-Versicherungsgebühr entspricht, wegen rücksichtslosem Fahren.
5.3. Die Kaution wird fristgerecht zurückerstattet 7 Werktage ab dem Datum der Rückgabe des Fahrzeugs, jedoch nicht früher als nachdem der Mieter alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt hat. Wo es nicht möglich ist, Verluste sofort abzuschätzen, der Vermieter hat 30 Werktage für die Begleichung und Rückerstattung der Anzahlung.
5.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Verpflichtungen des Mieters aus der Erfüllung des Mietvertrags von der Kaution abzuziehen, Hierzu zählen insbesondere Verbindlichkeiten, die sich aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Mieter auferlegten Pflichten ergeben
5.5. Wenn die Höhe der Verpflichtungen aus diesem Vertrag die Höhe der geleisteten Anzahlung übersteigt, Der Mieter verpflichtet sich, den Restbetrag der Verpflichtung zu zahlen.
5.6. Für sämtliche Gebühren, Bußgelder etc. ist der Mieter verantwortlich., np. für schlechtes Parken, die der Vermieter nach Rückgabe der Kaution aus dem In- und Ausland erhält, innerhalb der in der Belastungsanzeige angegebenen Frist. Bei Nichtzahlung innerhalb der vorgeschriebenen Frist hat der Mieter Verzugszinsen sowie weitere Gebühren im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Zahlung zu zahlen.
6. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Reservierung
6.1. Im Falle einer Stornierung/Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter werden die folgenden Gebühren berechnet, die auf der Grundlage des Reservierungswerts vor Berücksichtigung von Rabatten und Rabatten berechnet werden :
- über 50 Tage vor Buchungsbeginn, 20% Buchungswert.
- 49 Tun 25 Tage vor Buchungsbeginn, 50% Buchungswert.
- 24 Tun 16 Tage vor Buchungsbeginn, 75% Buchungswert.
- 15 Tun 8 Tage vor Buchungsbeginn, 90% Buchungswert.
- unter 7 Tage vor Buchungsbeginn, 100% Buchungswert.
6.2. Die Stornierung der Reservierung muss dem Vermieter schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden.
6.3. Als Datum der Stornierung der Reservierung gilt das Datum des Eingangs des Rücktrittsdokuments beim Vermieter.
6.4. Im Falle einer Stornierung/Ablehnung der Reservierung durch den Vermieter verpflichtet sich dieser, alle erhobenen Gebühren unverzüglich zurückzuerstatten.
6.5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Reservierung zu stornieren, wenn das gebuchte FAHRZEUG Gegenstand eines früheren Unfalls ist oder ein sonstiger Schaden oder andere wichtige Umstände eintreten und keine Möglichkeit einer sicheren Nutzung des FAHRZEUGS durch den MIETER besteht. In einem solchen Fall kann der VERMIETER dem MIETER ein anderes FAHRZEUG anbieten oder vom Mieter gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten, ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch steht dem MIETER hierfür jedoch nicht zu.
7. Übergabe und Rückgabe des Autos
7.1. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Mietvertrag unterzeichnet, gemäß diesen „Allgemeinen Mietbedingungen“ , Die Nichtunterzeichnung des Vertrags durch den Mieter gilt als kurzfristige Stornierung der Reservierung
7.1.1 Zusammen mit der Freigabe des Fahrzeugs erhält der Vermieter folgende Unterlagen: unterschriebener Mietvertrag , Liefer- und Abnahmeprotokoll, Genehmigung zum Bewegen des Fahrzeugs, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung, eine Kopie der Versicherungspolice
7.2. Die Möglichkeit sowie die Kosten und die Dauer der Anmietung eines Autos hängen von dem Zeitraum ab, in dem die Parteien beabsichtigen, ein Auto zu mieten.
7.3.1. Ohne Zustimmung des Vermieters ist der Transport und die Haltung von Tieren im Fahrzeug verboten, Auch der Transport von Fahrrädern und anderen „beweglichen“ Gegenständen im Wohnteil des Wohnmobils ist verboten
7.3.2. Das Auto muss innen und außen sauber zurückgegeben werden, Kraftstoff- und Waschflüssigkeitstanks sollten voll sein. Saubere Wassertanks, schmutzig, WC-Band – lass es sein
7.3.3. Der Mieter zahlt den Betrag 50 EUR netto, bei Rückgabe des Fahrzeugs mit nicht entleerter Toilette, Außenwäsche 35 EUR, Verlust von Schlüsseln 350 EUR + Reise-/Anlaufkosten. Registrierung oder Versicherungspolice verloren.- 350 EUR. Polster waschen 25-150 EUR. Satz des Autos mit nicht vollem Tank: Treibstoff-/Volltreibstoffkosten + 25 EUR.
7.3.4. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Frist, Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 EUR für jede angefangene Stunde nach Ablauf der Frist. 7.4. Der Mieter gibt das Auto innerhalb der angegebenen Frist zurück und es ist nicht möglich, den Mietvertrag ohne schriftliche Vereinbarung zu verlängern ( SMS oder E-Mail) Zustimmung des Vermieters. 7.4.1.Wenn die Möglichkeit besteht, die Frist für die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vermieter zu verlängern , Die Kosten werden in der unter Punkt genannten Höhe festgesetzt 4.2.1.
7.5. Im Falle einer Verzögerung der Fahrzeugübergabe durch Verschulden des Vermieters, Er verpflichtet sich, die Differenz der Kosten, die sich aus der Anzahl der Tage der Verzögerung bei der Übergabe des Fahrzeugs ergibt, unverzüglich zu erstatten.
7.6. Vor Übergabe des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeugs zu absolvieren und hat die Möglichkeit, eine Probefahrt im Unternehmen des Vermieters zu absolvieren. Der Vorgang der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs wird immer mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls abgeschlossen.
7.7. Wenn der Mieter das Auto früher als im Vertrag angegeben zurückgibt, Der Vermieter ist hierfür nicht zur Rückerstattung des Entgelts verpflichtet.
7.8. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zurückgibt 6 Stunden nach dem im Mietvertrag angegebenen Datum und wird den Vermieter nicht kontaktieren, Der Vermieter wird die Strafverfolgungsbehörden über den Diebstahl informieren und dieser führt zum Totalverlust der Kaution.
7.9. Die Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter befreit den Mieter nicht von der Schadensersatzpflicht, wenn es später entdeckt wird, und sie konnten bei der Inspektion bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht bemerkt werden.
8. Vorgehensweise im Fehlerfall / Unfälle.
8.1. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über den Vorfall zu informieren, und die weitere Behandlung hängt von der Art des Schadens ab / Ausfälle und Vereinbarungen mit dem Vermieter.
8.2. Im Falle einer Kollision/Unfall, die nicht vom Mieter zu vertreten ist, Sie sollten auch die Polizei benachrichtigen, und notieren Sie den vom Täter unterzeichneten Unfallbericht. Alle derartigen Schäden, die nicht polizeilich gemeldet und beglaubigt wurden, werden vom Mieter auf eigene Kosten beseitigt.
8.3. Wenn der Schaden/Ausfall weder die Fahrsicherheit beeinträchtigt noch den technischen Zustand des Fahrzeugs verschlechtert, Der Mieter kann weiterfahren. Andernfalls ist der Schaden so zu beseitigen, dass eine sichere Fahrt und ein ordnungsgemäßer technischer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sind.
8.4. In der Situation, wenn die Störung nicht durch den Mieter verursacht wurde, Der Vermieter verpflichtet sich, die mit ihm vereinbarten Kosten für die Beseitigung der Störung zu erstatten, sofern eine vollständige Dokumentation der Störung und der ersetzten Teile vorliegt. Wenn eine Reparatur erforderlich ist, was nicht vom Mieter zu vertreten war und gleichzeitig die Nutzung des Fahrzeugs verhinderte, Für von der Nutzung ausgeschlossene Tage verpflichtet sich der Vermieter, den Mietpreis zu kürzen
8.5. Im Falle von, wenn der Ausfall auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, er trägt dafür die volle Verantwortung, und der Vermieter hat Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.
8.6. In der Situation, wenn infolge eines Unfalls oder Diebstahls eine Fortsetzung der Reise nicht möglich ist, Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Unterkunft zu organisieren oder die Kosten für die Reparaturzeit zu übernehmen / oder an Ihren Wohnort zurückkehren.
8.7. Der Mieter ist verpflichtet, alle bei der Nutzung des Fahrzeugs festgestellten Unregelmäßigkeiten sowohl an mechanischen als auch elektronischen Bauteilen und anderen Elementen der Fahrzeugausrüstung zu melden, unter Androhung des vollständigen Verlusts der Kaution.
9 Nutzungsbeschränkungen
9.1. Das Wohnmobil darf vom Mieter nicht zu anderen als Erholungs- und Touristenzwecken genutzt werden, und insbesondere nicht an Autoveranstaltungen teilnehmen können, Autotests, Es darf nicht zum Transport von Gegenständen, insbesondere von brennbaren Gütern, verwendet werden, giftige und gefährliche Stoffe.
9.2. Der Mieter hat kein Recht, das Fahrzeug weiter unterzuvermieten.
9.3. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, und dass es alle für sicheres Fahren erforderlichen Bedingungen erfüllt.
9.4. Es ist strengstens verboten, unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen Auto zu fahren.
9.5. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind verboten 120 km/h. und Öffnen der Seitenfenster im Wohnbereich während der Fahrt.
9.6. Wenn das Auto in unmittelbarer Nähe von Sport- und Unterhaltungseinrichtungen wie Stadien abgestellt wird, gesund, Amphitheater, rechtzeitig, wenn dort Massenveranstaltungen stattfinden, Der Mieter ist verpflichtet, das Auto auf einem bewachten Parkplatz abzustellen.
9.7. Eventuelle Einschränkungen im Zusammenhang mit der Entschädigungszahlung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.
9.8. Die Fahrt mit dem Auto ist nur innerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft gestattet (und assoziierten Ländern), und alle Reisen in osteuropäische Länder (np.: Russland, Ukraine, Weißrussland) sind strengstens untersagt. Es ist auch verboten, in Gebiete zu reisen, die von Feindseligkeiten betroffen sind, Unruhen und Unruhen.
9.9. Es ist strengstens verboten, im Auto Tabak und Kerzen jeglicher Art zu rauchen, Weihrauch usw
9.9.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, alle notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden, die durch das Rauchen im Fahrzeug entstanden sind, auf Kosten des Mieters durchzuführen.
10 Schlussbestimmungen
10.1. Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche ist das zuständige Gericht am Sitz des Vermieters zuständig. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Sprachversionen dieser Geschäftsbedingungen, Es gilt immer die polnische Version.
Der Vermieter teilt dem Mieter diesen Umstand mit, dass Vertragsgegenstand die Vermietung des Fahrzeugs ist, und kein Vertrag über die Erbringung touristischer Dienstleistungen, im Sinne des Gesetzes vom 29. August 1997 über touristische Dienstleistungen. Bedeutet, dass der Mieter sich zur selbstständigen Organisation und Planung der Reise verpflichtet und sich dessen bewusst ist, dass er die volle Verantwortung für sich selbst übernimmt, Mitreisende und für das Mietobjekt und ist auf alle unvorhergesehenen Situationen vorbereitet, np. Krankheit, Unfall, Fahrzeugschaden, itp., weil die Unterstützung des Vermieters möglicherweise begrenzt ist. Der Vermieter stellt die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsverträge für den Mietgegenstand zur Verfügung, zusätzliche Versicherung (zusätzlich zu den unter Punkt aufgeführten. 3) Der Mieter schließt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.